Bezahlter Urlaub: Rechtsvorschriften und wichtigste Fragen

Es gibt viele Gründe, aus denen ein Arbeitnehmer eine Beurlaubung von der Arbeit beantragen kann: Umzug, Krankheit oder Unfall, Studium und andere. Ob ein solcher Urlaub vergütet wird oder nicht, hängt jedoch von den Gründen für den Antrag ab und davon, was gesetzlich für diese Zwecke vorgesehen ist.
In diesem Artikel erläutert Appvizer die wichtigsten gesetzlich vorgesehenen Fälle, in denen der Arbeitnehmer das Recht hat, bezahlten Urlaub zu beantragen, sowie die entsprechenden Bedingungen. Wir klären auch die wichtigsten Zweifel, die zu diesem Thema aufkommen, wie die Anzahl der Tage, die in jedem Fall entsprechen, die wichtigsten Unterschiede zwischen bezahlten und unbezahlten Urlaub und wie man sie beantragen.
Fangen wir an!
Was ist bezahlter Urlaub?
Bezahlter Urlaub oder bezahlte Freistellung ist eine Art der Abwesenheit des Arbeitnehmers, bei der der Arbeitnehmer zu Recht weiterhin eine finanzielle Entschädigung erhält.
Diese Art von Urlaub ermöglicht es dem Arbeitnehmer, der Arbeit fernzubleiben, ohne vom Arbeitgeber bestraft oder gemaßregelt zu werden. Auch ist der Arbeitnehmer bei dieser Art von Urlaub nicht verpflichtet, die fehlenden Stunden nachzuholen.
Der Arbeitnehmer muss die Abwesenheit vorher ankündigen und anschließend begründen.
Was ist bezahlter Urlaub? - Arbeiterstatut
In Spanien kennt Artikel 37 des Arbeiterstatuts (RD Legislative 2/2015 vom 23. Oktober) eine Reihe von Gründen, aus denen Arbeitnehmer das Recht haben, der Arbeit fernzubleiben und dafür eine Vergütung zu erhalten.
Dies sind die wichtigsten Arten von bezahltem Urlaub:
1. die Heirat
Es wird ein Urlaub von fünfzehn Kalendertagen gewährt.
2. die Geburt eines Kindes oder Tod, Unfall oder schwere Krankheit.
Die Dauer des Urlaubs bei der Geburt eines Kindes beträgt acht (8) Wochen ohne Unterbrechung.
Urlaub wird auch im Falle eines Krankenhausaufenthalts oder einer Operation ohne Krankenhausaufenthalt gewährt. Diese Art von Urlaub wird bis zum zweiten Grad der Blutsverwandtschaft oder Schwägerschaft gewährt. Die Dauer des Urlaubs beträgt zwischen zwei und vier Kalendertagen, falls eine Mobilisierung erforderlich ist.
(3) Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes
Im Falle eines Umzugs wird den Arbeitnehmern ein bezahlter Urlaub von einem Tag gewährt.
4. Unentschuldbare öffentliche oder persönliche Verpflichtungen
Zu dieser Art von Urlaub gehört die Ausübung des aktiven Wahlrechts oder die Tätigkeit als Geschworener als unentschuldbare Pflicht.
Erhält der Arbeitnehmer jedoch eine Entschädigung, so wird diese je nach interner Regelung von seinem Gehalt abgezogen.
5. Situation des Zwangsurlaubs
Wenn der Arbeitnehmer in einem Zeitraum von drei Monaten zu mehr als 20 % arbeitsunfähig ist.
6. Gewerkschaftliche oder repräsentative Funktionen
Dem Arbeitnehmer wird die für die Ausübung seiner Tätigkeit erforderliche Zeit gewährt, sofern das Unternehmen an den Verhandlungen beteiligt ist.
7. Pränatale Vorbereitung oder Adoption
Die für vorgeburtliche Untersuchungen, Informationsveranstaltungen, Adoptionsvorbereitungen und andere derartige Tätigkeiten erforderliche Zeit wird gewährt.
8. Säuglingspflege
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Stunde Urlaub oder kann diese Zeit in ganzen Tagen ansammeln (vorbehaltlich einer Vereinbarung zwischen den Parteien).
9. Frühzeitige Geburt
Bei einer Frühgeburt oder bei einem Krankenhausaufenthalt infolge von Wehen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung von der Arbeit.
10. Fortbildung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens
Arbeitnehmer eines Unternehmens mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens einem Jahr haben Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von 20 Stunden pro Jahr für Fortbildungsmaßnahmen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren.
11. Prüfungsurlaub
Bezahlter Urlaub wird Arbeitnehmern gewährt, die Prüfungen zum Erwerb eines beruflichen oder akademischen Abschlusses ablegen müssen.
Was ist unbezahlter Urlaub?
Es gibt eine Reihe von Fällen, die nicht unter das Arbeitnehmerstatut fallen und daher als unbezahlter Urlaub angesehen werden. Das heißt, es handelt sich um Abwesenheiten von der Arbeit, die dem Arbeitnehmer nicht finanziell vergütet werden.
Diese Fälle sind in der Regel im Tarifvertrag festgelegt, ebenso wie die entsprechenden Einschränkungen.
Bezahlter Urlaub: häufig gestellte Fragen
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sehen sich häufig mit besonderen Situationen konfrontiert, wenn es um die Anwendung der Rechtsvorschriften über bezahlten und unbezahlten Urlaub geht.
Um zur Klärung solcher Zweifel beizutragen, haben wir beschlossen, eine Reihe von Fragen zu klären, die in Bezug auf bezahlten und unbezahlten Urlaub auftreten können:
1) Wie kann man unbezahlten oder bezahlten Urlaub beantragen?
Es gibt keine einheitliche Vorgehensweise für die Beantragung von Urlaub. Jedes Unternehmen hat ein internes Verfahren, das bereits bei der Einstellung klargestellt werden muss. Unabhängig davon, ob es sich um eine Urlaubssoftware oder ein physisches Dokument handelt, ist es wichtig, den Antrag für den Fall von Streitigkeiten zu dokumentieren.
2. welches Gehalt wird während des bezahlten Urlaubs gezahlt?
Der Arbeitnehmer erhält das gleiche Gehalt, als ob er zur Arbeit gekommen wäre. Dies gilt natürlich nicht für etwaige Überstunden, die geleistet wurden.
3. Unbezahlter Urlaub: Sozialversicherung
Unbezahlter Urlaub unterliegt den Sozialversicherungsbeiträgen entsprechend der Mindestbemessungsgrundlage der jeweiligen Berufsgruppe.
4. Unbezahlter Urlaub: Arbeiterstatut
Unbezahlter Urlaub ist nicht durch das Arbeitnehmerstatut geregelt, d. h. das Unternehmen kann unbezahlten Urlaub genehmigen oder nicht.
5. Bezahlter Urlaub: Tarifvertrag
Schließlich ist zu bedenken, dass jeder Tarifvertrag besondere Fälle vorsehen kann, in denen die Rechte der Arbeitnehmer auf bezahlten Urlaub erweitert werden.
Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle Analyse je nach den Merkmalen der Rechtsvorschriften und des jeweiligen Vertrags.
Bezahlte Abwesenheit gehört zu den Variablen der Gehaltsabrechnung. Ein Aspekt, den die Unternehmen jederzeit verwalten und kontrollieren müssen. Da Sie nun wissen, welche Abwesenheiten vergütungspflichtig sind, zögern Sie nicht, uns von Ihren Erfahrungen zu diesem Thema zu berichten.
Artikel übersetzt aus dem Spanischen