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Eintragung in das System der getrennten Verwaltung des INPS: Verfahren und Beitragsgebühren

Eintragung in das System der getrennten Verwaltung des INPS: Verfahren und Beitragsgebühren

Von Giorgia Frezza

Am 29. April 2025

Anmeldung zum INPS-Sonderkonto: Welche Kategorien von Arbeitnehmern fallen unter dieses Sondersystem der Sozialversicherungsbeiträge? Für wen ist die Anmeldung obligatorisch? Welche Verfahren sind zu befolgen? Welche Gebühren und Verpflichtungen sind nach der Anmeldung zu beachten?

In diesem Artikel wollen wir uns gemeinsam ansehen, was die Anmeldung bei der getrennten Verwaltung des INPS beinhaltet und wer in den Genuss dieser besonderen Beitragsregelung kommen kann.

Eintragung in den Fonds für die getrennte Verwaltung INPS: Definition

Ursprünge

Mit dem Gesetz Dini n.335/1995 wurde 1996 die Eintragung in das getrennte Verwaltungs system des INPS eingeführt, um die Beitragszahlungen für eine bestimmte Kategorie von Arbeitnehmern zu ermöglichen, die von den damals bestehenden Systemen nicht erfasst wurden.

Dieses Gesetz wurde 1996 erlassen, weil die Regierung in diesem Jahr beschloss, von einem Rentensystem, das auf dem Lohn basiert (d. h. auf dem, was der Arbeitnehmer erhält), zu einem System überzugehen, das auf dem Beitragsentgelt basiert (d. h. auf dem, was in den INPS-Fonds eingezahlt wird), was zweifellos weniger vorteilhaft war.

Warum wird das System der getrennten Verwaltung des INPS eingeführt?

Die Aufnahme in das System der getrennten Verwaltung des INPS soll einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, Beiträge in den INPS-Fonds einzuzahlen. Die italienische Regierung hatte nämlich festgestellt, dass ein kleiner Teil der Selbstständigen nicht unter das System des pernsionistico nazinoale fällt, d. h:

  • Selbständige, die nicht über eine eigene Berufskasse verfügen und keine unternehmerische Tätigkeit ausüben
  • Mitunternehmer.

Kaufleute, Handwerker und Direktanbauer verfügten bereits über ein Bezugssystem bei der Rentenkasse INPS und gehörten daher nicht zu den Kategorien von Selbstständigen, für die das Dini-Gesetz erlassen wurde.

Wer hat Anspruch auf Einschreibung in das System der getrennten Verwaltung des INPS?

Wie wir bereits ausführlich dargelegt haben, soll die Aufnahme in das getrennte Verwaltungssystem des INPS den verbleibenden Gruppen von Selbstständigen, die nicht von einer Sozialversicherungskasse abgedeckt werden, eine Rentenversicherung garantieren .

Daher wurde mit dem Dini-Gesetz zu den beiden im vorigen Absatz genannten Kategorien eine dritte hinzugefügt, nämlich die der Hausverkäufer.

Ursprünglich gab es drei Kategorien für die Einschreibung in das getrennte Verwaltungssystem des INPS. Das Dini-Gesetz wurde jedoch erweitert und um neue Kategorien von Selbstständigen ergänzt, die nicht über eine Pensionskasse beim INPS verfügen.

Infolgedessen ist die Zahl der Anspruchsberechtigten im Jahr 2020 größer geworden, und die folgenden Gruppen von Selbstständigen können ebenfalls einen Antrag auf Aufnahme in das getrennte Verwaltungssystem des INPS stellen

  • nicht erwerbstätige Zollagenten;
  • Forschungsstipendien;
  • Empfänger von Stipendien für die Teilnahme an Promotionsstudiengängen;
  • lokale Verwalter;
  • Gelegenheits-Selbstständige
  • Mitwirkende an der Teilnahme;
  • Mitglieder von Verwaltungsräten;
  • Verwaltungsangestellte;
  • Ärzte mit Verträgen zur fachärztlichen Weiterbildung;
  • Gelegentliche Hilfskräfte.

Die hier aufgeführten Kategorien stellen den Personenkreis dar, der Anspruch auf Einschreibung in das INPS-System der getrennten Verwaltung hat. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie automatisch in diesen Pensionsfonds aufgenommen werden. Vielmehr müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um in dieses Rentensystem aufgenommen zu werden. Diese Voraussetzungen, die die Einschreibung in das INPS zur Pflicht machen, wollen wir im Folgenden näher analysieren.

Für wen ist die Einschreibung in das INPS obligatorisch?

Nach dem Gesetz 335/1995 sind diejenigen, die eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen, verpflichtet, sich in das getrennte Verwaltungssystem INPS einzuschreiben:

  • Sie müssen die im vorigen Absatz genannten Berufe regelmäßig ausüben.
  • Sie müssen die oben genannten Berufe überwiegend ausüben. Dies bedeutet, dass der betreffende Beruf nicht der einzige sein muss, den der Arbeitnehmer ausübt. Wer beispielsweise eine doppelte Tätigkeit ausübt, nämlich als Selbständiger und als Arbeitnehmer, ist verpflichtet, sich bei der getrennten Verwaltung anzumelden und Beiträge für die selbständige Tätigkeit zu zahlen.
  • muss eine berufliche Tätigkeit ausüben, deren Einkommen 5.000 EUR übersteigt. In das Gesetz 326/2003 wurden auch Gelegenheitsarbeiter aufgenommen, deren Einkommen 5.000 EUR übersteigt.

Verfahren für die Anmeldung beim Fonds für die getrennte Verwaltung des INPS

Für die Anmeldung beim INPS wurde ein bestimmtes Zeitfenster festgelegt: 30 Tage nach dem ersten Beschäftigungsverhältnis.

Die Anmeldeverfahren sehen auch bestimmte Kanäle vor:

  • das Referenzpatronat
  • die dem Dienst gewidmete INPS-Webseite
  • das Kontaktzentrum

Analysieren wir im Detail die verschiedenen Online-Dienste, die das INPS je nach Art des Arbeitnehmers, der sich für das System der getrennten Verwaltung INPS anmelden muss, zur Verfügung stellt:

  • Für die Einschreibung von untergeordneten Arbeitnehmern in die getrennte Verwaltung muss die "Domanda Iscrizione Parasubordinati" ausgefüllt werden. Zunächst müssen Sie sich auf der INPS-Website authentifizieren, dann wählen Sie aus dem Menü auf der Zielseite den Punkt für die Anmeldung zur getrennten Verwaltung. Daraufhin wird die Registrierungsseite mit allen auszufüllenden Feldern angezeigt. Für untergeordnete Mitarbeiter müssen Sie den Punkt "Mitarbeiter oder andere Tätigkeit" auswählen und die Anmeldung bestätigen. Vergessen Sie bitte nicht, die Quittung auszudrucken.
  • Für Selbstständige ist der Weg derselbe, mit dem einzigen Unterschied, dass der auszufüllende Antrag unter der Rubrik "Anmeldung als Selbstständiger" zu finden ist.

Nach dem Ausfüllen des Online-Antrags bietet das INPS drei verschiedene Kanäle für dessen Übermittlung an

  • das Webportal, über die Telematikdienste des Institutsportals;
  • das Multikanal-Kontaktzentrum, über die gebührenfreie Nummer 803164;
  • die INPS-Vermittler, über die entsprechenden Telematikdienste.

Was bedeutet die Einschreibung in das INPS-System der getrennten Verwaltung?

Welche Kosten und Vorteile entstehen, wenn Sie sich für die getrennte Verwaltung des INPS angemeldet haben?

Die getrennte Verwaltung des INPS: Kosten und Zuweisungen

Die Person, die dem INPS angeschlossen ist, ist verpflichtet, die Beiträge, die ⅓ vom Arbeitnehmer und ⅔ vom Auftraggeber zu entrichten sind, an die Pensionskasse zu zahlen.

Der Auftraggeber muss die Beiträge unter Verwendung des Formulars F24 bis zum 16. des Monats entrichten, der auf den Monat folgt, in dem der Arbeitnehmer sein Gehalt erhalten hat.

Bei Selbstständigen oder Freiberuflern, die nicht dem Referenzfonds der sozialen Sicherheit INPS angeschlossen sind, werden die Beiträge in vollem Umfang von ihnen getragen und müssen nur zu 4 % vom Auftraggeber gezahlt werden. Die Zahlung erfolgt in jedem Fall durch das Ausfüllen des Online-Formulars F24.

Für Freiberufler hingegen gehen die Beiträge zum INPS-Fonds vollständig zu ihren Lasten und müssen immer über das Online-Formular F24 entrichtet werden. Die Fristen für die Zahlung entsprechen denen für die Zahlung der Einkommensteuer.

In dem besonderen Fall einer koordinierten und kontinuierlichen Zusammenarbeit muss der Gesellschafter eine Steuerbemessungsgrundlage von 55 % und der Partner von 45 % entrichten.

Wie hoch sind die Steuersätze und die Beiträge zum System der getrennten Verwaltung 2020?

Mit dem Rundschreiben Nr. 12 vom 3. Februar 2020 wurden die Höchst- und Mindestsätze für die Einkünfte festgelegt und mitgeteilt, die an den Fonds für die getrennte Verwaltung des INPS zu zahlen sind

  • 33 % für Mitarbeiter und ähnliche Personen, die ausschließlich in den Fonds für die getrennte Verwaltung des INP aufgenommen werden. Zu diesem Satz kommen hinzu:
    • 0,50% (für Mutterschaft, Familienzulagen, Krankheit, Krankenhausaufenthalt);
    • 0,22 % (Paragraph 791, einziger Artikel, des Gesetzes Nr. 296/2006);
    • 0,51 % (nicht-unternehmerische Selbständigkeit).
  • 24 % für Rentner oder Versicherte anderer obligatorischer Sozialversicherungssysteme. Dieser Satz gilt sowohl für Mitarbeiter oder ähnliche Personen als auch für Freiberufler.
  • 25 % für Freiberufler in der getrennten Verwaltung, die nicht in anderen Sozialversicherungs- oder Rentensystemen versichert sind. Zu diesem Satz werden dank des Gesetzes 296/2006 0,72 % addiert für
    • Mutterschaft,
    • Familienzulagen,
    • Krankheit,
    • Krankenhausaufenthalt

Sie kennen nun die Vorteile dieses besonderen Systems der sozialen Sicherheit im Detail. Wenn Sie unter die von uns analysierten Kategorien fallen, kann es daher mehr als sinnvoll sein, sich in die getrennte Verwaltung des INPS einzuschreiben.

Artikel übersetzt aus dem Italienischen