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Was ist Formular 770? Anleitungen, Fristen und Neuigkeiten

Was ist Formular 770? Anleitungen, Fristen und Neuigkeiten

Von Virginia Fabris

Am 29. April 2025

In diesem Artikel finden Sie alle Informationen über das Formular 770 für die Erklärung der Daten der Steuerabzugsverpflichteten. Sie werden alle notwendigen Angaben finden, die nach der Maßnahme der Agenzia delle Entrate vom 15. Januar für die Erstellung des Formulars 770/2021 aktualisiert wurden.

Nach einer Definition des Vordrucks 770 folgt ein Überblick über die Themen, die für die Einreichung des Vordrucks bei der Steuerbehörde erforderlich sind. Anschließend werden die notwendigen Anweisungen für die Einreichung des Modells, eine kurze Darstellung seiner Zusammensetzung, die einzuhaltenden Fristen und die letzten Neuerungen zu diesem Thema gegeben.

Modell 770: Was ist das?

Das Modell 770 ist ein Modell, das verwendet wird von:

  • Steuerabzugsvermittler,
  • staatliche Verwaltungen

für die Erklärung der Daten über die im vorangegangenen Steuerjahr vorgenommenen Einbehaltungen, über:

  • Einkommen:
    • Beschäftigte,
    • Gleichgestellt,
    • Aus selbständiger Tätigkeit,
    • Aus Provisionen,
    • Sonstiges,
    • Vom Kapital;
  • Dividenden und Einkünfte, einschließlich der Einbehaltung von Zahlungen im Zusammenhang mit Transfers zum Zweck der:
    • Renovierung von Baudenkmälern,
    • Maßnahmen zur Energieeinsparung;
  • Kurzfristige Mietverträge, die in der CU enthalten sind;
  • Beglichene Beträge:
    • Infolge von Zwangsversteigerungen,
    • Für Enteignungsentschädigungen;
  • Beträge, die infolge freiwilliger Abtretungen in Enteignungsverfahren eingehen ;
  • Fällige Bet räge für Enteignungen aufgrund von Notbesetzungen.

Für das Jahr 2021 gilt das Formular 770/2021, das sich auf das Steuerjahr 2020 bezieht. Für das Jahr 2019 gilt der Vordruck 770/2020. Das Formular 770 bezieht sich immer auf das vorangegangene Steuerjahr.

Unterschied zwischen dem gewöhnlichen und dem vereinfachten Muster 770

Je nach Art der zu erklärenden Daten kann die Erklärung in zwei Varianten abgegeben werden. Das Formular 770 wird daher unterschieden in:

  1. Normales Modell 770,
  2. Modell 770 vereinfacht.

Gewöhnliches Muster 770

Das gewöhnliche Formblatt 770 ist einzureichen, wenn Angaben zu folgenden Punkten zu machen sind:

  • Quellensteuer auf Dividenden,
  • Einkünfte aus Beteiligungen,
  • Ausbezahlte Kapitalerträge,
  • Transaktionen mit finanziellem Charakter.

Vereinfachtes Formular 770

Das vereinfachte Formular 770 muss hingegen eingereicht werden, wenn Angaben zu folgenden Punkten gemacht werden:

  • Beträge oder Werte, die dem Quellensteuerabzug unterliegen,
  • Sozialversicherungs- und Sozialabgaben an Inps,
  • Versicherungsprämien an Inail.

Muster 770: Wer muss es einreichen?

Das Formblatt 770 muss von den folgenden Kategorien von Subjekten eingereicht werden

  • Steuerabzugsverpflichtete;
  • Staatliche Verwaltungen;
  • Intermediäre, d.h. generell alle Parteien, die an steuerlich relevanten Transaktionen beteiligt sind . Diese müssen alle Daten und Informationen bezüglich der Quellensteuer auf:
    • Dividenden,
    • Beteiligungserträge,
    • Kapitalerträge, die im vorangegangenen Steuerjahr gezahlt wurden,
    • Transaktionen finanzieller Art, die im gleichen Zeitraum durchgeführt wurden,
    • Zahlungen,
    • alle geleisteten Entschädigungen,
    • in Anspruch genommene Steuergutschriften;
  • Personen, die eine Tätigkeit als Immobilienmakler ausüben;
  • Betreiber von Telematikportalen, wenn sie eine Quellensteuer auf Gebühren und Entgelte bei Kurzzeitmietverträgen erheben;
  • Kapitalgesellschaften, die auf italienischem Staatsgebiet ansässig sind;
  • Im Staatsgebiet ansässige Personengesellschaften ;
  • De facto oder irregulär im Staatsgebiet ansässige Unternehmen;
  • Gesellschaften oder Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit, die zwischen natürlichen Personen zum Zweck der Ausübung von Künsten und Berufen in assoziierter Form gegründet wurden;
  • Eheliche Gesellschaften mit Sitz im Hoheitsgebiet des Staates;
  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIVs);
  • Natürliche Personen, die Handelsunternehmen oder landwirtschaftliche Betriebe führen;
  • Natürliche Personen, die Kunst und Berufe ausüben;
  • Gewerbliche Einrichtungen, die als Körperschaften behandelt werden und im Staatsgebiet ansässig sind;
  • Nicht-gewerbliche Einrichtungen mit Sitz im italienischen Staatsgebiet;
  • Nicht anerkannte Vereinigungen;
  • Konsortien;
  • Besondere Unternehmen;
  • Gesellschaften und Einrichtungen jeglicher Art, unabhängig vom Vorhandensein einer Rechtspersönlichkeit, die nicht im Staatsgebiet ansässig sind;
  • Treuhandgesellschaften;
  • Wohnungseigentümer;
  • Konkursverwalter;
  • Liquidatoren;
  • Erben , die die Tätigkeit des verstorbenen Quellensteuerpflichtigen nicht fortsetzen.

Anweisungen für die Zusammenstellung

Das Formular 770 ist ausschließlich auf telematischem Wege an die Steuerbehörde zu übermitteln .

Für die Einreichung des Formulars 770 sind bestimmte Modalitäten vorgesehen. Diese sind:

  • Direkte Einreichung durch den Steuerabzugsverpflichteten;
  • Übermittlung durch einen Bevollmächtigten, den der Steuerpflichtige dazu ermächtigt hat;
  • Übermittlung durch Unternehmen, die zur Gruppe gehören.

Nach dem Versand ist eine Empfangsbestätigung zu erwarten. Letztere ist als Rückmeldung über das Ergebnis der Datenverarbeitung nützlich: Ist die Anmeldung fehlerfrei, gilt sie als erfolgreich abgegeben.

Das Formblatt 770 gilt erst dann als abgegeben, wenn die Bestätigung der Abgabe und des korrekten Ausfüllens eingegangen ist.

Zusammensetzung des Formulars 770

Das Formblatt 770 besteht aus zwei Teilen:

  1. Die Titelseite, auf der:
    1. Sie können die Datenschutzbestimmungen lesen,
    2. Sie finden hier die Informationen über
      1. die Art der Anmeldung
      2. die Angaben über den Stellvertreter,
      3. die Daten über den Unterzeichner der Erklärung,
    3. den Raum, der für:
      1. die Abfassung und Unterzeichnung der Anmeldung,
      2. die Verpflichtung, das Formular elektronisch zu übermitteln,
      3. den Vermerk der Konformität;
  2. Die Kästchen mit den verschiedenen Feldern, in die die entsprechenden Daten einzutragen sind. Diese sind:
    1. SF:
      1. Kapitaleinkünfte,
      2. Vergütung für die Unternehmensgründung,
      3. Beiträge von öffentlichen und privaten Einrichtungen,
      4. Offenlegung von nicht steuerpflichtigen oder ermäßigten Kapitalerträgen, die Gebietsfremden zuzurechnen sind;
    2. SG:
      1. Beträge, die beim Rückkauf von Lebensversicherungen ausgezahlt werden,
      2. Beträge, die im Rahmen von Lebensversicherungs- oder Kapitalisierungsverträgen ausgezahlt werden,
      3. Erträge aus periodisch gezahlten Rentenleistungen,
      4. Leibrenten mit Rentenfunktion;
    3. SH:
      1. Kapitalerträge,
      2. Prämien und Gewinne,
      3. Einkünfte aus Bankakzepten,
      4. Einkünfte aus Einlagen zur Sicherung von Krediten;
    4. SI: Zusammenfassung der im vorangegangenen Steuerjahr gezahlten Gewinne und ähnlichen Einkünfte;
    5. SK: Offenlegung von Gewinnen und anderen ähnlichen Einkünften, die von Gebietsansässigen und Gebietsfremden gezahlt wurden;
    6. SL: Einkünfte aus der Beteiligung anOicr (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) italienischen und ausländischen Rechts, die dem Quellensteuerabzug unterliegen
    7. SM: Einkünfte aus der Beteiligung an Oicr (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) italienischen und ausländischen Rechts, die dem Quellensteuerabzug unterliegen;
    8. SO:
      1. Mitteilungen, die von Vermittlern und anderen an Transaktionen, die zu Kapitalerträgen führen können, beteiligten Parteien zu machen sind,
      2. Meldung von Daten durch Treuhandgesellschaften, die für die Abrechnung der Ivie für die von ihnen vertretenen Unternehmen nützlich sind;
    9. SP: Quellensteuer auf atypische Wertpapiere;
    10. SQ: Zahlungsdaten:
      1. der auf Erträge aus Anleihen erhobenen Ersatzsteuer
      2. der Steuer auf Erträge aus Aktien und ähnlichen Wertpapieren, die in das von Monte titoli S.p.a. verwaltete zentralisierte Depotsystem eingelegt werden;
    11. SS: Zusammenfassende Daten;
    12. DI: jede Gutschrift, die sich aus der höheren Gutschrift ergibt, die sich aus den Erklärungen ergibt, die der Integration zu Gunsten unterliegen;
    13. ST:
      1. vorgenommene Abzüge,
      2. Einbehaltungen für Steuerhilfe,
      3. gezahlte Ersatzsteuern,
      4. Zahlungen im Zusammenhang mit Einbehalten,
      5. oben angegebene Ersatzsteuern;
    14. SV: Abzüge
      1. der kommunalen Zuschläge auf die IRPEF
      2. für die steuerliche Unterstützung sowie die damit verbundenen Zahlungen;
    15. SX: Zusammenfassung der Gutschriften und Ausgleichszahlungen;
    16. SY:
      1. Beträge, die aufgrund von Pfändungsverfahren bei Dritten gezahlt wurden,
      2. Daten über Quellensteuern,
      3. Beträge, die an ausländische Einrichtungen ohne Steuernummer gezahlt wurden.

Fristen für die Einreichung des Formulars

Wie jedes Jahr muss das Formular 770 bis zum 31. Oktober des Jahres eingereicht werden , das auf das Jahr folgt, auf das sich die Angaben in der Erklärung beziehen.

In diesem Jahr fällt der 31. Oktober auf einen Sonntag. Daher wird die Frist für die Einreichung verlängert: Sie ist bis zum 2. November möglich .

Letzte Änderungen

Für den Vordruck 770/2021 wurden eine Reihe von Neuerungen eingeführt, die Folgendes betreffen

  • Die Aufnahme neuer Informationen in Bezug auf:
    • Die Gutschrift, die sich aus der Auszahlung der zusätzlichen Behandlung und der Bonusbeträge für im März des Jahres 2020 ausgeführte Arbeiten ergibt;
    • Etwaige Erstattungen von Beträgen, die dem Arbeitgeber nicht zustehen.
  • Die Aktualisierung der Anweisungen für die Auszahlung von Dividenden an einfache Gesellschaften;
  • Die Aufnahme neuer Codes in die zusammenfassenden Meldungen, um die Verwaltung verspäteter Zahlungen zu erleichtern.

Artikel übersetzt aus dem Italienischen