Kurzanleitung für korrekte MwSt.-Zahlungen

Wenn Sie schon einmal mit den Steuerbehörden zu tun hatten, werden Sie festgestellt haben, dass die Mehrwertsteuer ein bisschen wie Petersilie ist... sie ist überall zu finden. Diese allgegenwärtige Steuer ist so etwas wie das A und O der Steuerverfahren, aber wie wird sie berechnet und welche Fristen gelten für ihre Zahlung?
In diesem Artikel geben wir Ihnen einen detaillierten Leitfaden für die Zahlung der Mehrwertsteuer.
Was ist das? Definition der Mehrwertsteuer
Beginnen wir mit den Grundlagen. Um die Mehrwertsteuer korrekt abführen zu können, sollten Sie zunächst definieren, was die Mehrwertsteuer ist.
Die Abkürzung VAT steht für Value Added Tax (Mehrwertsteuer). Es handelt sich um eine Pflichtabgabe, die auf den Mehrwert jeder Stufe der Produktion, des Austauschs von Waren und Dienstleistungen erhoben wird .
Die Mehrwertsteuer ist eine proportionale Steuer, da ihr Wert vom Preis der Ware multipliziert mit dem Referenzsatz abhängt. Die derzeitigen Bezugssätze sind:
- 4%: Mindestsatz für Waren des Grundbedarfs;
- 10 %: ermäßigter Satz für Tourismus, Lebensmittel und Bauleistungen;
- 22 %: normaler Satz, der in allen anderen Fällen angewendet wird;
Mehrwertsteuerpflichtige Umsätze sind:
- Steuerpflichtige Umsätze;
- Nicht steuerbare Umsätze;
- Steuerbefreite Umsätze gemäß Artikel 10 des Präsidialerlasses 633/1972;
- Ausgenommene Umsätze gemäß Artikel 15 des Präsidialerlasses 633/1972.
Wer? Arten von MwSt.-Steuerpflichtigen
Die MwSt.-Steuerpflichtigen werden nach der Häufigkeit, mit der sie die MwSt. abrechnen, d.h. die zu zahlende MwSt. festlegen, in zwei Kategorien eingeteilt:
- Monatliche Steuerpflichtige, die die Mehrwertsteuer monatlich abrechnen, d. h. jeden Monat;
- vierteljährliche Steuerpflichtige, die die Mehrwertsteuer vierteljährlich, d.h. alle drei Monate, abrechnen.
Die monatliche Abrechnung entspricht dem "normalen" Abrechnungsmodus, d.h. demjenigen, der für die meisten Steuerpflichtigen gilt.
Vierteljährlich abrechnende Steuerpflichtige
Die vierteljährliche Abrechnung ist möglich für gewerbliche Steuerpflichtige, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher war als
- 400.000 Euro für Unternehmen, die im Dienstleistungssektor tätig sind;
- 700.000 Euro für Unternehmen, die in anderen Bereichen tätig sind.
Die Entscheidung für die vierteljährliche Abrechnung ist im Rahmen der ersten jährlichen MwSt-Erklärung mitzuteilen. Die Option gilt ab dem Jahr, in dem sie ausgeübt wird, und bleibt so lange gültig, bis sie widerrufen wird oder die Bedingungen nicht mehr erfüllt sind (wenn die Grenze überschritten wird).
Für vierteljährlich Steuerpflichtige wird ein Aufschlag von 1 % auf die Steuerschuld in Form von Zinsen erhoben.
Besondere vierteljährliche Steuerpflichtige
Die vierteljährliche Abrechnung gilt unabhängig vom Umsatz, aber die folgenden Unternehmen können von der 1%igen Zinsbelastung befreit werden
- Kraftstoffverteiler;
- Transporteure von Waren im Auftrag Dritter;
- Ausübende von Gesundheitsberufen;
- Ausübende von Tätigkeiten im öffentlichen Dienst.
Wann? Regelmäßige Fristen für die Zahlung der Mehrwertsteuer
Die periodischen Fristen für die Zahlung der Mehrwertsteuer richten sich nach der Art des Steuerpflichtigen.
Wer die Mehrwertsteuer monatlich entrichtet, muss sie bis zum 16. eines jeden Monats abführen. Die MwSt-Zahlung muss sich auf den vorangegangenen Monat beziehen, d.h. der MwSt-Betrag für einen bestimmten Monat muss bis zum 16. des Folgemonats entrichtet werden.
Für vierteljährlich Steuerpflichtige hingegen muss die Mehrwertsteuer bis zum 16. Tag des zweiten Monats nach jedem der ersten drei Kalenderquartale gezahlt werden, d.h. bis zum 16. Mai, 20. August und 16. November .
Achtung! Die Zahlung für das letzte Quartal muss bis zum 16. März des Folgejahres zum Zeitpunkt des Jahresausgleichs erfolgen, es sei denn, der Steuerpflichtige kann weitere Fristen für die Zahlung von Steuern aufgrund der Steuererklärung in Anspruch nehmen.
Für besondere vierteljährliche Steuerpflichtige gelten die gleichen Fristen wie für "normale" Steuerpflichtige (16. Mai, 20. August, 16. November). Für die Zahlung des vierten Quartals gilt jedoch eine andere Frist: Sie muss bis zum 16. Februar des Folgejahres erfolgen.
Die Zahlungsfrist wird automatisch verlängert , wenn die Abrechnungsfrist auf einen Samstag oder einen Feiertag fällt. In diesem Fall wird die Frist auf den ersten folgenden Arbeitstag verschoben.
Wie? Art der Zahlung der Mehrwertsteuer
Die Zahlung der Mehrwertsteuer erfolgt durch Ausfüllen des Formulars F24, das auf der Website des Finanzamtes zu finden ist. Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Schritte für die Abrechnung der Mehrwertsteuer.
A. Berechnung der Mehrwertsteuer
Zunächst muss die Mehrwertsteuer wie folgt berechnet werden:
1.Im Monat oder Quartalgeschuldete Mehrwertsteuer* - Mehrwertsteuer, die sich aus den Eintragungen in den Registern für die erworbenen Gegenstände und Dienstleistungen ergibt*= y;
*aus den Eintragungen in den Registern, die ausgestellte Rechnungen oder Quittungen für steuerpflichtige Umsätze enthalten, oder aus den noch zu erstellenden Registern.
*aus Ausgabenbelegen, die im Besitz sind und für die im selben Monat oder Quartal ein Recht auf Vorsteuerabzug ausgeübt wird.
2. y - eventuelle Steuergutschrift für den vorangegangenen Zeitraum + eventuelle Steuerschuld für den vorangegangenen Zeitraum.
Der sich daraus ergebende Betrag kann sein:
- Belastung: zu zahlen an den Fiskus;
Achtung! Der Betrag darf nicht höher als 25,82 € sein. Er darf diesen Betrag nicht überschreiten: In diesem Fall wird er auf den nächsten Zeitraum übertragen.
-
Auf Guthaben: wird in der folgenden Periode abgezogen.
Steuerpflichtige, die zur monatlichen Abrechnung verpflichtet sind und die Buchführung über die Mehrwertsteuer an einen Dritten auslagern, können die Abrechnung auf der Grundlage der Daten des zweitvorangegangenen Monats und nicht auf der Grundlage der Daten des unmittelbar vorangegangenen Monats vornehmen.
B. Ausfüllen des Formulars F24
Die MwSt-Abrechnung und damit die MwSt-Zahlungen müssen unter Verwendung des Formulars F24 erfolgen, d. h. eines speziellen Formulars, das auf der Website des Finanzamts heruntergeladen werden kann.
Wie ist es auszufüllen?
Um das F24-Formular auszufüllen, müssen die erforderlichen Daten in die entsprechenden Abschnitte eingetragen werden. Nachstehend finden Sie die Tabelle:
- In der Rubrik "Steuerpflichtiger " müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Steuernummer,
- Persönliche Daten,
- Steuerliches Domizil;
- In der Rubrik Fiskus, d.h. in der Rubrik, die den zu zahlenden Steuern entspricht, müssen die Daten zur Mehrwertsteuer eingegeben werden:
- Die Steuernummer (auf der Website der Agenzia delle Entrate verfügbar);
- die zu zahlende Rate (im Falle einer Ratenzahlung)
- den zu zahlenden Betrag (in der Spalte "gezahlte Sollbeträge");
- Der Endsaldo.
Achtung! Der Endsaldo kann niemals negativ sein, sondern 0: Das Formular muss auch in diesem Fall eingereicht werden.
Wenn der Steuerpflichtige im Besitz von Steuergutschriften ist, müssen die entsprechenden Informationen in der Spalte "Verrechnete Gutschriften" im Abschnitt "Finanzen" angegeben werden.
C. MwSt.-Zahlungen
Das Formular F24 muss elektronisch über die Online-Dienste des Finanzamts eingereicht werden.
Um diesen Vorgang durchführen zu können, ist es erforderlich, Fisconline oder Entratel zu nutzen oder ein Girokonto bei einer Partnerbank oder der Poste Italiane zu haben.
Zusätzliche Verpflichtungen: Übermittlung der periodischen Mehrwertsteuerabrechnungen
Gemäß Artikel 21-bis des Gesetzesdekrets 78/2010 sind die Mehrwertsteuerpflichtigen außerdem verpflichtet, eine Zusammenfassung der Buchhaltungsdaten für die periodischen Steuerabrechnungen zu übermitteln, die so genannte Mitteilung der periodischen Mehrwertsteuerabrechnungen. Sie sind hiervon befreit:
- Steuerpflichtige, die nicht zur Abgabe einer jährlichen Mehrwertsteuererklärung verpflichtet sind;
- Steuerpflichtige, die nicht verpflichtet sind, periodische MwSt.-Abrechnungen zu erstellen.
vorausgesetzt, die Bedingungen für die Befreiung sind erfüllt.
Das auf der Website der Agenzia delle Entrate verfügbare Formular muss vierteljährlich bis zum letzten Tag des zweiten Monats nach dem Quartal ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden. Fällt der Abgabetermin auf einen Samstag oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum ersten darauffolgenden Werktag.
Artikel übersetzt aus dem Italienischen