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Das Rechnungswesen in Kürze: das normale System von A bis Z

Das Rechnungswesen in Kürze: das normale System von A bis Z

Von Virginia Fabris

Am 29. April 2025

Sind Sie Unternehmer, hat Ihr Unternehmen hohe Ausgaben und hohe Einnahmen und suchen Sie nach einer Buchführung, die zu Ihrem Unternehmen passt?

Wenn Ihnen die Buchführungssysteme Angst machen und Sie nicht wissen, wohin mit Ihrem Kopf, lesen Sie weiter und entdecken Sie das gewöhnliche System. Vielleicht werden Sie feststellen, dass es genau das Richtige für Sie ist!

Was ist die normale Buchführung? Eine Definition

Die ordentliche Buchführung ist eine Art Buchführungs- oder Steuerregelung, deren Einhaltung für bestimmte Kategorien von Unternehmen obligatorisch ist. Sie ist in Artikel 14 des Präsidialdekrets 600/73 geregelt.

Die ordentliche Regelung sieht im Gegensatz zur vereinfachten Regelung und zur Pauschalregelung nicht nur die Aufzeichnung von Kosten und Erträgen, sondern auch von Einnahmen, Zahlungen, Auszahlungen und Entnahmen vor.

Anforderungen an die Anmeldung

Der Beitritt zur ordentlichen Regelung ist nicht kostenlos, sondern hängt von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ab.

Wann ist sie obligatorisch?

Die Anwendung der ordentlichen Regelung ist gesetzlich vorgeschrieben, d.h. die Einhaltung dieser Steuerregelung ist obligatorisch für

  • Kapitalgesellschaften(S.p.a., S .r.l., S.a.p.a., Genossenschaften und Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit),
  • öffentliche und/oder private Einrichtungen , die ausschließlich oder hauptsächlich gewerbliche Tätigkeiten ausüben,
  • Einrichtungen mit Sitz, aber ohne Wohnsitz im italienischen Hoheitsgebiet

unabhängig von der Höhe ihrer Einnahmen.

Wer muss beitreten und wer kann beitreten?

Die oben genannten Berufskategorien müssen immer eine normale Steuerregelung anwenden. Stattdessen gibt es Kategorien, die nur dann zur Anwendung der normalen Regelung verpflichtet sind, wenn die Einkommensgrenze von:

  • 400.000 Euro, wenn die Haupttätigkeit mit dem Dienstleistungssektor verbunden ist;
  • 700.000 Euro, wenn die Haupttätigkeit der Verkauf oder andere Aktivitäten sind.

Diese Kategorien, die der Einkommensgrenze unterliegen, sind:

  • Personengesellschaften(S.n.c., S.a.s.);
  • Einzelunternehmen;
  • Nicht-gewerbliche Unternehmen, die jedoch eine nicht-vorherrschende gewerbliche Tätigkeit ausüben.

Die folgenden Kategorien können sich ebenfalls für eine ordentliche Regelung entscheiden, auch wenn die betreffenden Personen die oben genannte Einkommensgrenze nicht überschreiten:

  • Natürliche Personen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben;
  • Nicht-gewerbliche Einrichtungen, die jedoch nicht-vorherrschende gewerbliche Tätigkeiten ausüben;
  • Unternehmen, die die Voraussetzungen für die Anwendung der vereinfachten Regelung erfüllen.

Auch für diese Kategorien ist der Beitritt zu einer ordentlichen Regelung nicht obligatorisch, sondern fakultativ, sofern die Einkommensgrenze nicht überschritten wird.

Vorsicht! Die ordentliche Regelung scheint für kleine Unternehmen ungeeignet zu sein, während sie besonders geeignet ist, wenn ein Unternehmen viele Kosten zu tragen hat und ein hohes Nettoeinkommen erzielt.

Ausschlussklauseln

Alle Unternehmen und Freiberufler, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, sind von der Teilnahme am ordentlichen Buchführungssystem ausgeschlossen.

Fristen

Die Steuerbehörden haben eine Mindestlaufzeit für die ordentliche Buchführung festgelegt. Die gesetzlich vorgeschriebene Dauer beträgt drei Jahre.

Das bedeutet, dass sich das betreffende Unternehmen nach dem Beitritt zu einer ordentlichen Steuerregelung drei Jahre lang an diese halten muss, es sei denn, eine der Voraussetzungen ist nicht mehr erfüllt. Nach Ablauf der dreijährigen Frist können die Gewerbetreibenden wählen, ob sie ihre Geschäftserfahrung mit der ordentlichen Buchführung fortsetzen oder, falls möglich, zu anderen Arten von Buchführungssystemen wechseln wollen.

Vorgesehene Verpflichtungen: aufzubewahrende Aufzeichnungen

Im Rahmen der ordentlichen Buchführung müssen bestimmte Aufzeichnungen geführt werden. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen, das sich dem ordentlichen System anschließt, regelmäßig die relevanten Informationen in bestimmten Registern aufzeichnen muss, wie z.B.:

  • MwSt.-Register, in denen alle mehrwertsteuerrelevanten Informationen über die aktiven und passiven Umsätze des Unternehmens erfasst werden;
  • Register der abschreibungsfähigen Aktiva, in dem alle materiellen und immateriellen Aktiva im Zusammenhang mit dem Erwerb von abschreibungspflichtigen Investitionsgütern erfasst werden;
  • Journalbuch, das nach der Methode der doppelten Buchführung geführt wird und in dem alle Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens eingetragen werden;
  • Inventarbuch;
  • Buchungen für das Inventar;
  • Hauptbuch;
  • Unternehmensbücher;

Für Kapitalgesellschaften müssen außerdem folgende Register geführt werden:

  • Register der Aktionäre;
  • Buch der Verpflichtungen;
  • Bücher der Versammlungen und Beschlüsse von: Aktionärs- und Anleihegläubigerversammlungen, Aufsichts- und Beratungsorganen.

Die Berechnung der Steuern

Die Berechnung der Steuern im ordentlichen System beruht auf einem Prinzip, dem so genannten Grundsatz der Periodenabgrenzung. Die Anwendung dieses Prinzips dient dazu, festzustellen, ob die Einkommensgrenze überschritten wurde.

Im Allgemeinen werden die Steuern im Rahmen der normalen Regelung auf der Grundlage des Jahresumsatzes berechnet, von dem die Kosten der Tätigkeiten (getätigte Ausgaben) abgezogen werden müssen.

Das Prinzip der Periodenabgrenzung

Nach dem Prinzip der Periodenabgrenzung werden die Kosten und Einnahmen periodengerecht ermittelt. Das bedeutet, dass Vorgänge und Transaktionen zu dem Zeitpunkt erfasst werden müssen, zu dem sie anfallen, unabhängig von dem mit ihnen verbundenen finanziellen Ereignis.

Mit anderen Worten, für die Berechnung der Steuern im ordentlichen System ist es nicht wichtig, wann die Zahlungen für bestimmte Geschäftsvorgänge erfolgen, sondern zum Beispiel:

→ Wenn die Gegenleistung für die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen erbracht wurde,

→ wenn die Ausgaben für den Erwerb von Waren und/oder Dienstleistungen getätigt wurden.

Ein Beispiel:

  • Bei beweglichen Gütern wird es wichtig sein, zu melden, wann deren Versand oder Lieferung stattgefunden hat;
  • Bei Immobilien ist es wichtig, den Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung anzugeben;
  • Bei Dienstleistungen ist anzugeben, wann die Dienstleistungen abgeschlossen wurden,

und zwar unabhängig davon, wann das Entgelt vereinnahmt oder die Rechnung beglichen wurde, usw.

Die Besteuerung erfolgt also progressiv auf der Grundlage der einschlägigen IRES-Sätze, wobei für Unternehmen ein fester Satz von 24 % gilt. Für natürliche Personen hingegen gelten die IRPEF-Sätze, die auf den folgenden Einkommensstufen basieren:

  • 23 % für Einkommen bis zu 15.000 EUR;
  • 27 % für ein Einkommen zwischen 15.001 und 28 Tausend Euro;
  • 38% für eine Einkommensspanne zwischen 28.001 und 55.000 Euro;
  • 41 % bei einer Einkommensspanne zwischen 55.001 und 75.000 Euro;
  • 43 % bei einem Einkommen über 75 Tausend Euro.

Vorteile und Grenzen der normalen Regelung

Die normale Regelung bietet den Unternehmen, die sich ihr anschließen, bestimmte Vorteile, hat aber auch ihre Grenzen.

Die ordentliche Regelung ermöglicht zwar ein hohes Maß an Präzision bei der Erstellung der Buchhaltungsunterlagen der Unternehmen, kann aber auch sehr viel schwieriger und komplizierter sein als andere Buchhaltungsregelungen.

Diese Ausgangslage gibt Anlass zu den folgenden Überlegungen. Aufgrund der Quantität und der Qualität der Informationen, die dieses Rechnungslegungsdokument liefert, ermöglicht die ordentliche Buchführung eine effiziente Kontrolle der Buchführung und der Unternehmensleistung.

Darüber hinaus ist die ordentliche Buchführung bei einer eventuellen Rechnungsprüfung äußerst nützlich. Da sie die Aufzeichnung aller Kassen- und Bankbewegungen vorsieht, ist sie außerdem weniger anfällig für Prüfungen durch die Steuerbehörden. Darüber hinaus ermöglicht sie auch eine gründlichere Kontrolle der Zahlungsfähigkeit von Kunden und Lieferanten.

Da die Erstellung der Buchhaltungsunterlagen im Rahmen der normalen Regelung jedoch eine große Menge an Informationen erfordert, wird ihre Verwaltung weiterhin einem Buchhalter anvertraut. Die Kosten, die mit den Dienstleistungen dieses Fachmanns verbunden sind, können jedoch beträchtlich sein.

Es stimmt jedoch, dass die ordentliche Regelung es ermöglicht, die Kosten des Unternehmens abzurechnen, so dass die Steuerabzüge für Irpef berücksichtigt werden können.

Da die ordentliche Buchführung viele Buchungen vorsieht, erfordert ihre Erstellung mehr Zeit und Aufmerksamkeit als andere Buchführungssysteme für Selbstständige.

Vergleich der Rechnungslegungssysteme

Die Rechnungslegungssysteme unterscheiden sich nicht nur in Bezug auf die Berufsgruppen, an die sie sich richten, sondern auch in Bezug auf die zu zahlenden Steuern und die zu erfüllenden Pflichten.

Die Pauschalregelung sieht beispielsweise niedrigere Steuersätze vor, da der Satz auf das zu versteuernde Einkommen 15 % beträgt, in den ersten fünf Jahren der Tätigkeit sogar 5 %. Darüber hinaus sieht die Pauschalregelung keine Anwendung der Mehrwertsteuer und keine elektronische Rechnungsstellung vor, außer für die öffentliche Verwaltung.

Wenn Sie mehr über die Pauschalregelung und die Voraussetzungen für den Zugang zu ihr erfahren möchten, lesen Sie bitte unseren Artikel.

Artikel übersetzt aus dem Italienischen