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Elektronische Rechnung für Privatpersonen, was ändert sich?

Elektronische Rechnung für Privatpersonen, was ändert sich?

Von Roberta Salzano

Am 28. April 2025

Am 1. Januar 2019 haben wir alle diese Revolution in der Buchhaltung miterlebt: die elektronische Rechnungsstellung. Während sie zunächst vor allem im B2B-Bereich und in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt wurde, hat die Entwicklung auch die elektronische Rechnungsstellung für Privatpersonen mit sich gebracht. Was genau ändert sich? Was sagt die Steuerbehörde dazu ?

Lassen Sie uns heute einen kleinen Ausflug in das Universum der elektronischen Rechnungsstellung an den Endverbraucher machen.

Elektronische Rechnung an Privatpersonen, was ist das?

Wir sprechen von einer Art elektronischer Rechnung, die von einer mehrwertsteuerpflichtigen Person (klassisches Beispiel: ein Unternehmen) an einen Endverbraucher ausgestellt wird. Wir fallen also in eine B2C-Logik.

Die betreffende Rechnung muss im XML-Format vorliegen, wobei technische Kriterien zur Wahrung ihrer Integrität eingehalten werden müssen.

Die Rechnung wird dann über das Austauschsystem der Steuerbehörde übermittelt . Es handelt sich um einen Dematerialisierungsprozess, der mit einer europäischen Norm im Jahr 2014 (Richtlinie 2014/55/EU) begann, die sofort auf die Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung angewandt wurde und später auf B2B- und schließlich auf B2C-Beziehungen Anwendung fand.

Was sind die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung?

Der erste Vorteil, den wir uns vorstellen können, ist natürlich die Entmaterialisierung eines der wichtigsten Bestandteile der Geschäftstätigkeit. Dies führt zu einer größeren Transaktionssicherheit, die ausgestellten Rechnungen haben Rechtskraft, und die digitale Archivierung ist zweifellos sicherer.

Sie spart Zeit und Geld, das werden wir immer wieder betonen, wenn Sie erst einmal auf digitale Werkzeuge umgestiegen sind, werden Sie das merken.

Vor allem aber, und das erklärt die engen Vorgaben, ist sie ein Instrument zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Es ermöglicht nämlich eine bessere Verfolgung der Transaktionen und verringert die Möglichkeiten der Mehrwertsteuerhinterziehung.

Wie stellt man eine elektronische Rechnung an Privatpersonen aus?

Der große Unterschied bei dieser Art von Transaktionen besteht darin, dass der Empfänger nicht mehrwertsteuerpflichtig ist oder, einfacher ausgedrückt, keine Mehrwertsteuernummer hat. Das Fehlen dieser wichtigen Identifikationsnummer hat die Unternehmer dazu veranlasst, sich die Frage zu stellen, wie sie diese besondere Rechnung ausstellen können. Die Antwort kam direkt von der Steuerbehörde, die in ihrer Durchführungsmaßnahme Nr. 89757/2018 klarstellte, dass der folgende herkömmliche Code in das Feld für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Empfängers einzutragen ist: 0000000.

Die Steuernummer des Empfängers muss weiterhin angegeben werden, damit dieser identifiziert werden kann.

Wie wird der Endverbraucher die elektronische Rechnung erhalten?

In diesem speziellen Fall übermittelt das Finanzamt die elektronische Rechnung über das Austauschsystem, und gleichzeitig muss der Lieferant eine Kopie in Papierform oder in digitaler Form übermitteln. Warum die doppelte Übermittlung? Ganz einfach, weil noch nicht alle Privatpersonen im Besitz aller Zugangsdaten zu den Online-Diensten des Finanzamts sind.

Die über SdI übermittelte Rechnungskopie wird dem Nutzer in seiner Steuerschublade auf der Website der Behörde zur Verfügung stehen. Um darauf zugreifen zu können, müssen die Bürger die Fisconline-Zugangsdaten (dieselbe PIN, die für die vorausgefüllte Erklärung verwendet wird) oder die SPID (das öffentliche digitale Identitätssystem) besitzen.

Nach Erhalt der Rechnung muss der Endverbraucher also nur noch auf den reservierten Bereich der Website zugreifen, um den elektronischen Rechnungsberatungsdienst zu nutzen.

Unter Hinweis darauf, dass in dieser Situation die doppelte Übermittlung obligatorisch ist, besteht für Privatpersonen und Personen, die unter die Pauschalregelung fallen, die Möglichkeit, eine PEC-Telematikadresse oder einen Empfängercode (wenn sie einen haben) für den Empfang elektronischer Rechnungen über SdI mitzuteilen.

Wie funktioniert es, wenn sich eine der Parteien im Ausland befindet?

Die Gesetzgebung zu diesem Thema ist noch nicht ganz einheitlich, auch nicht innerhalb der europäischen Grenzen. In diesem Fall kann man in der Tat sagen, dass Italien sich als eines der avantgardistischsten Länder in diesem Bereich erwiesen hat. Betrachten wir also die beiden Hauptfälle.

Verkäufer im Ausland und Endverbraucher in Italien

Die Vorschrift über die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung wird ausgelöst, wenn der Dienstleister in Italien ansässig ist oder jedenfalls eine ständige Niederlassung dort hat. Im Falle eines ausländischen Verkäufers besteht also keine Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung.

Endverbraucher im Ausland und italienisches Unternehmen

Die Antwort auf das Dilemma ist wieder einmal die Verordnung 89757 vom 30. April 2018, die in Punkt 9.2 (in Bezug auf Handelsgeschäfte) sagt:

Die Mitteilung nach Nummer 9.1 ist fakultativ für alle Umsätze, für die eine Zollrechnung ausgestellt wurde, sowie für die Umsätze, für die elektronische Rechnungen ausgestellt oder empfangen wurden, gemäß den in den vorangegangenen Abschnitten dargelegten Regeln

Quelle: Digitale Agenda

Wer also eine elektronische Rechnung an einen im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen ausstellt, muss nicht die monatliche Esterometerübermittlung vorlegen, die sonst bei einer klassischen Rechnung erforderlich wäre.

In jedem Fall muss er eine Kopie der Rechnung übermitteln, zumal die Gegenpartei keinen Zugang zur Website des Finanzamtes hat.

Was die auszufüllenden Felder betrifft, so können wir natürlich nicht dieselben Identifikationscodes verwenden, die wir für einen in Italien ansässigen Steuerpflichtigen finden . Also

  • Code des Empfängers XXXXXXX
  • Postleitzahl 00000
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, bei Privatpersonen bleibt: 0000000 (wenn die Privatperson keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat)

Die Wahl der richtigen B2C-e-Invoicing-Lösung

Wenn es um die Entmaterialisierung im Bereich der Rechnungsstellung geht, können wir Ihnen natürlich nur raten, eine geeignete Software einzusetzen. Natürlich sollten Sie dabei besonders auf einige Kriterien achten:

  • Übereinstimmung mit den einschlägigen Normen und insbesondere mit dem Austauschsystem
  • Die Möglichkeit der rechtssicheren elektronischen Aufbewahrung für 10 Jahre
  • Zertifizierungen wie z.B.: ISO und GDPR

Hier finden Sie eine Liste von Software, die wir für nützlich halten.

Finom

Finom ist eine junge Lösung, die sich dank der Einfachheit und Vollständigkeit, die sie ihren Nutzern bietet, schnell auf dem Markt etabliert hat. Es handelt sich um eine Software für den gesamten Prozess der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-, B2C- und PA-Bereich, die Ihnen ein Cashback-System für jede versandte elektronische Rechnung bietet.

Zu den zahlreichen Funktionen gehören

  • Intelligente Rechnungserstellung
  • Verwaltung aller Arten von elektronischen Rechnungen (aktiv und passiv)
  • Statusverfolgung
  • Integration von Banken

Aruba

Die elektronische Rechnungsstellung von Aruba ist eine intuitive Lösung, die es Ihnen ermöglicht, elektronische Rechnungen schnell zu erstellen und zu versenden, auch dank des Massenversands. Darüber hinaus enthält sie einen Ersatzspeicherdienst für die Dauer des Rechnungsdienstes.

Zu den wichtigsten Funktionen von Aruba gehören

  • Erstellung und Versand von elektronischen Rechnungen
  • Empfang über Empfängercode
  • Importieren von Rechnungen, die bereits SdI durchlaufen haben

InvoiceElectronics App

Die InvoiceElectronics App ist eine benutzerfreundliche Software, die Sie lediglich auffordert, die Informationen einzugeben, da sie sich um den Rest kümmert. Sie verfügt über ein E-Mail-/SMS-Benachrichtigungssystem, das Sie informiert, wenn die Rechnung eingegangen ist.

Zu seinen Funktionen gehören:

  • Versand und Empfang von elektronischen Rechnungen
  • Automatische Steuer- und Quellensteuerberechnung
  • 10-jährige Archivierung

Noch unsicher bei der elektronischen Rechnungsstellung für B2C?

Letztendlich gibt es nicht viele Unterschiede zwischen der elektronischen Rechnungsstellung für B2B und B2C, aber sie verdienen dennoch einige Aufmerksamkeit. Wir hoffen, dass dieser Leitfaden Ihnen dabei hilft, Zweifel auszuräumen und die beste Softwarelösung zu wählen.

Artikel übersetzt aus dem Italienischen