Strafen für die elektronische Rechnungsstellung? Welche Konsequenzen sind zu befürchten?

Es gibt bestimmte Modalitäten für die Erstellung elektronischer Rechnungen und Fristen für ihre Übermittlung. Bei Nichteinhaltung oder Überschreitung der Fristen für die Ausstellung elektronischer Rechnungen werden Sanktionen verhängt.
Da die elektronische Rechnungsstellung im Jahr 2019 für viele Gewerbetreibende verpflichtend ist, wurden die Strafen für die unzureichende Erstellung und Übermittlung von Rechnungen für dieses Jahr reduziert.
Die so genannte Probezeit wird jedoch mit Beginn des Jahres 2020 enden. Obwohl es sich bei der elektronischen Rechnungsstellung noch um ein relativ neues Verfahren handelt, muss derzeit darauf geachtet werden, nicht gegen die Vorschriften für die Ausstellung elektronischer Rechnungen zu verstoßen.
Doch welche Sanktionen drohen bei fehlerhafter elektronischer Rechnungsstellung? Schauen wir sie uns genauer an.
Elektronische Rechnungsstellung: die zu beachtenden Regeln
Die elektronische Rechnungsstellung ist seit dem 1. Januar 2019 für alle Mehrwertsteuerpflichtigen obligatorisch. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind bisher nur die Mitglieder der Pauschalregelung und die landwirtschaftlichen Erzeuger.
Elektronische Rechnungen müssen bestimmte Informationen enthalten, nach einer bestimmten Vorlage erstellt werden und ein bestimmtes Format (XML) verwenden. Insbesondere müssen die elektronischen Rechnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten
- Das Datum der Ausstellung der Rechnung;
- Die fortlaufende Nummer, unter der die Rechnung ausgestellt wurde;
- die Identifikationsdaten des Ausstellers;
- die Identifikationsdaten des Empfängers;
- Die Beschreibung der Qualität, der Menge und des Preises der betreffenden Waren;
- Die zu versteuernde Mehrwertsteuer und ihre Berechnung;
- die Gesamtsumme der Rechnung.
Was besagt das Gesetz? Ein Blick auf die geltende Regelung
Die Ausstellung und Übermittlung von elektronischen Rechnungen wird insbesondere durch zwei Verordnungen geregelt:
- Artikel 6 des Gesetzesdekrets 471/1997;
- Artikel 6 des Decreto Legislativo 472/1997.
Bis zu welchem Termin müssen Rechnungen ausgestellt werden? → Einreichungsfrist
Elektronische Rechnungen müssen dem Sistema di Intercambio (SdI) innerhalb von zwei unterschiedlichen Fristen übermittelt werden, je nach Art des Dokuments.
- Innerhalb von 12 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung, wenn es sich um eine Sofortrechnung handelt;
- bis zum 15. Tag des auf das Rechnungsdatum folgenden Monats im Falle einer aufgeschobenen Rechnung.
WelcheSanktionen sind bei der elektronischen Rechnungsstellung vorgesehen?
Für fehlerhaft übermittelte elektronische Rechnungen sind Sanktionen vorgesehen, wenn:
- Fehler bei der Erstellung der Rechnung;
- Auslassungen bei der Erstellung der Rechnung;
- eine verspätete Ausstellung der elektronischen Rechnung.
Werden mehrere Fristen gleichzeitig verletzt, werden die Sanktionen nach dem Grundsatz der "rechtlichen Kumulierung" in einem einzigen Block verhängt.
Werfen wir nun einen Blick auf die derzeit geltende Sanktionsregelung.
Sanktionen für die verspätete Übermittlung von elektronischen Rechnungen und die Nichtausstellung von Rechnungen
Es gibt mehrere mögliche Verstöße gegen die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung. Je nach Art der Verstöße werden verschiedene Arten von Sanktionen verhängt.
Die Sanktionen für fehlerhaft ausgestellte elektronische Rechnungen sind wie folgt:
→ Wenn: der Fehler in der elektronischen Rechnung keine Auswirkungen auf die korrekte Abrechnung der Mehrwertsteuer hat, wird eine Strafe zwischen 250 und 2.000 EUR verhängt.
→ Wenn: Auslassungen, verspätete Übermittlung oder inhaltliche Fehler vorliegen, wird eine Strafe zwischen 90 % und 180 % der Steuer verhängt, was einem Mindestbetrag von 500 EUR entspricht.
→ Wenn: nicht steuerpflichtige Beträge, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen oder mit Reverse Charge erfasst werden, beträgt die Strafe 5 % bis 10 % des Betrags, wobei der Mindestbetrag auch hier 500 EUR beträgt.
☝ Bei rein formalen Verstößen ist gemäß Artikel 6 Absatz 5-bis des Gesetzesdekrets 472/1997 keine Sanktion vorgesehen.
Neu ab 2021
Ab 2021 sind neue Kodizes in Kraft getreten:
- Zur Identifizierung der Art des Dokuments: Diese erhöhen sich von 7 auf 18;
- "Art der Transaktion": Diese erhöhen sich von 7 auf 21.
Eine falsche Eingabe der Codes gilt als Formfehler bei der Ausstellung der Rechnung. Wie wir soeben gesehen haben, ist die Strafe gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 2 des Gesetzesdekrets von 1997 eine Geldstrafe zwischen 250 und 2000 Euro.
Wie wird eine nicht ausgestellte Rechnung berichtigt? Das Regularisierungsverfahren
Im Falle von Fehlern oder Versäumnissen ist es möglich, über das Institut des "ravvedimento operoso" ausgestellte Rechnungen zu regularisieren, d. h. zu berichtigen. Diese Möglichkeit wird durch Artikel 13 des Gesetzesdekrets von 1997 bestätigt, das 2016 geändert wurde.
Im Falle der Berichtigung von Verstößen, oder "ravvedimento operoso", ist es möglich, eine Verringerung der Strafen für solche Verstöße zu erhalten. Die Ermäßigung hängt davon ab, wie viel Zeit zwischen dem Verstoß und der Berichtigung durch den Steuerpflichtigen verstrichen ist.
Es gibt nämlich verschiedene Arten der freiwilligen Wiedergutmachung:
- Die kurze Rüge: wenn die Berichtigung innerhalb von 30 Tagen nach dem Verstoß vorgenommen wird. In diesem Fall beträgt die Strafe 1/10 des Mindestbetrags.
- Die lange Reue: wenn die Berichtigung zwischen dem 31. und 90. Tag nach dem Fälligkeitsdatum erfolgt. In diesem Fall wird 1/9 des Mindestbetrages fällig.
- Der lange oder jährliche Erlass: Er umfasst den Zeitraum zwischen dem 91. Tag und der Frist für die Abgabe der Erklärung für das laufende Jahr. In diesem Fall beträgt die Strafe 1/8 des Mindestbetrags.
- Erlass über das Jahr hinaus: wenn die Berichtigung vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Erklärung für das folgende Jahr vorgenommen wird. Die Sanktion beträgt in diesem Fall 1/7 des Mindestbetrags.
- Rückzahlung über zwei Jahre hinaus: wenn die Berichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Verstoß erfolgt. Die Geldstrafe entspricht in diesem Fall 1/6 des Mindestbetrags.
- Rüge nach Anfechtung: wenn der Verstoß vom Finanzamt angefochten wird. In diesem Fall wird eine Strafe in Höhe von 1/5 des Mindestbetrags verhängt.
Mit dem Gesetzesdekret von 1997 wurden zwei neue Stufen des Verweises eingeführt, die im Fall von:
- Die Berichtigung erfolgt innerhalb von 90 Tagen nach dem Fälligkeitstermin, dann wird die Strafe um die Hälfte reduziert;
- Die Zahlung erfolgt innerhalb von 15 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum, dann beträgt die Ermäßigung 1/15 der Strafe.
Wie wird die Strafe für eine verspätete elektronische Rechnungsstellung berechnet?
Haben Sie Angst vor einer Strafe, wissen aber nicht, wie hoch die Strafe ausfallen würde? Für vierteljährliche Steuerzahler spricht Artikel 1 Absatz 6 des Gesetzesdekrets 127/2015 eine deutliche Sprache:
Wer gegen die Pflichten zur Dokumentation und Registrierung der steuerpflichtigen Umsätze für die Zwecke der Mehrwertsteuer oder der Identifizierung bestimmter Erzeugnisse verstößt, wird mit einer Verwaltungssanktion in Höhe von neunzig bis einhundertachtzig Prozent der Steuer bestraft, die auf die während des Haushaltsjahres unrichtig dokumentierte oder registrierte Steuerbemessungsgrundlage entfällt
Wie müssen Sanktionen gezahlt werden?
Die Zahlung der Strafgelder muss unbedingt durch Ausfüllen des Formulars F24 erfolgen, das auf der Website der Agentur der Einnahmen zur Verfügung steht. Insbesondere muss der Abschnitt "Schatzamt" ausgefüllt werden, in dem die Steuernummer 8911 angegeben wird.
Da Sie nun über die Risiken informiert sind, die mit der nicht ordnungsgemäßen Erstellung und Übermittlung einer elektronischen Rechnung verbunden sind, wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei der Verwaltung Ihrer Fakturierungsmaschine! Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, unser Team zu kontaktieren. Hinterlassen Sie einen Kommentar in der entsprechenden Rubrik, Sie werden so schnell wie möglich eine Antwort von uns erhalten!
Artikel übersetzt aus dem Italienischen