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Die Aktiengesellschaft: Mindestgründungskapital und Merkmale

Die Aktiengesellschaft: Mindestgründungskapital und Merkmale

Von María Fernanda Aguirre

Am 30. April 2025

Das Wachstum der Wirtschaft sieht die Unterstützung von unternehmerischen und beruflichen Aktivitäten durch die Regulierung der verschiedenen Formen von Vereinigungen vor.

Bei der Gründung eines Unternehmens ist zu prüfen, welches Gesellschaftsmodell das beste ist. Bei der Entscheidung zwischen der Gründung einer Aktiengesellschaft und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind beispielsweise folgende Aspekte zu berücksichtigen: die zu entwickelnde Tätigkeit, die Anzahl der Gesellschafter und die Flexibilität des Gründungsprozesses.

Bei dieser Gelegenheit werden wir uns darauf konzentrieren, zu überprüfen, was das Mindestkapital für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, was ihre Merkmale sind und wie sie gegründet wird.

Was ist Stammkapital?

Das Stammkapital setzt sich aus den Einlagen der Gesellschafter zusammen, die eine Gesellschaft gründen, unabhängig davon, ob es sich um eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Personengesellschaft, eine Genossenschaft usw. handelt. Diese Einlagen können zweierlei Art sein:

  • Geldeinlagen: Geld (in Euro), das einer effektiven Einbringung von Vermögenswerten in die Gesellschaft entspricht und nicht in Arbeit oder Dienstleistungen besteht.
  • Sacheinlagen: Es kann sich um bewegliches oder unbewegliches Vermögen, gleichgestellte Rechte, Kreditrechte, Unternehmen oder Betriebe handeln, und der ihnen zugewiesene Wert in Euro muss bekannt sein.

Das Gesetz über Kapitalgesellschaften (LSC) legt das Mindestkapital fest, mit dem die verschiedenen Arten von Unternehmen gegründet werden müssen. Zum Beispiel:

Art des Unternehmens Anzahl der Mitglieder Mindestkapital
Zivilgesellschaft Mindestens 2 Kein gesetzliches Minimum
Gesellschaft mit beschränkter Haftung Mindestens 1 Mindestens 60.000 Euro
Offene Handelsgesellschaft Mindestens 2 Kein gesetzliches Minimum
Gesellschaft mit beschränkter Haftung Mindestens 1 Mindestens 3.000 Euro
Professionelle Unternehmen Mindestens 1 Abhängig von der gewählten Gesellschaftsform

Aktiengesellschaft: Definition

Aktiengesellschaften: was sind sie?

Die Aktiengesellschaft (S.A.) ist eine Handelsgesellschaft, die sich dadurch auszeichnet, dass ihr in Aktien aufgeteiltes Kapital aus den Beiträgen aller Gesellschafter gebildet wird.

aus den Einlagen aller Gesellschafter besteht. Letztere haften für die Schulden der Gesellschaft nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur bis zur Höhe des von ihnen eingebrachten Kapitals.

Zusammen mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.R.L.) (auch GmbH genannt) gehört sie zu den sogenannten Kapitalgesellschaften.

Je nach der Art der Finanzierung der Gesellschaft kann es zwei Arten von Gesellschaften geben:

  • Offen: Sie finanziert sich aus Quellen wie der Ausgabe von Aktien an der Börse oder der Einlage von Promotoren und Treuhändern.
  • Geschlossen: Sie wird durch das Kapital finanziert, das sich aus den Beiträgen der Gesellschafter zusammensetzt.

Was ist das Mindestkapital einer Aktiengesellschaft?

In Bezug auf Aktiengesellschaften legt das LSC in Artikel 4 - Mindestaktienkapital - Folgendes fest:

Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft darf nicht weniger als sechzigtausend (60 000) Euro betragen.

Merkmale von Aktiengesellschaften

1. allgemein

Im Allgemeinen,

  • Der Firmenname dieser Gesellschaftsform ist frei und ausschließlich und muss unbedingt die Worte "Sociedad Anónima" oder "S.A." enthalten.
  • Aktiengesellschaften, deren Hauptgeschäftssitz oder -tätigkeit sich auf spanischem Gebiet befindet, müssen ihren eingetragenen Sitz in Spanien haben.
  • Sie unterliegen dem Körperschaftssteuersystem .

2. Gesellschaftsgründung

Der Prozess der Gründung und der Annahme der Rechtspersönlichkeit sieht eine Reihe von Schritten vor, die bei der Gründung einer S.A. zu beachten sind:

  1. Negative Beglaubigung des Firmennamens im Zentralen Handelsregister.
  2. Beantragung einer vorläufigen Steueridentifikationsnummer bei der Steuerbehörde.
  3. Unterzeichnung der Gründungsurkunde der Gesellschaft vor einem Notar.
  4. Entrichtung der Grunderwerbssteuer und der Stempelgebühr.
  5. Eintragung der Gesellschaft, die im Amtsblatt des Handelsregisters der Provinz veröffentlicht wird.
  6. Beantragung der endgültigen Steueridentifikationsnummer.

3. die Organe einer Aktiengesellschaft

Da es sich bei Aktiengesellschaften um große Unternehmen handelt, gibt es Organe für ihre Verwaltung und ihr ordnungsgemäßes Funktionieren. Es gibt hauptsächlich zwei solcher Organe:

  • Die Hauptversammlung der Aktionäre: Dies ist das Hauptorgan der Gesellschaft, dem die stimmberechtigten Aktionäre angehören und in dem strategische und entscheidende Entscheidungen getroffen werden.
  • Der Verwaltungsrat: Dies ist das Exekutivorgan des Unternehmens, das für die Leitung und Verwaltung des Unternehmens verantwortlich ist. Der Verwaltungsrat:
    • Er kann sich aus natürlichen und/oder juristischen Personen zusammensetzen (ein oder mehrere Verwaltungsratsmitglieder), ohne dass es sich um Aktionäre handeln muss, wie in der Satzung der Gesellschaft festgelegt.
    • Zu seinen Aufgaben gehört die Prüfung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts.

4. Rechte und Pflichten

Als Rechte dieser Gesellschaftsform sind die folgenden aufgeführt:

  • Die Beteiligung der Gesellschafter an den Gewinnen der Gesellschaft entsprechend dem von ihnen eingebrachten Kapital.
  • Die Möglichkeit der bevorzugten Zeichnung neuer Aktien durch die Mitglieder im Falle einer Emission.
  • Das Anwesenheits- und Stimmrecht der Gesellschafter bei Hauptversammlungen, wie bei der Gründung festgelegt.
  • Die Selbstverteidigung der Gesellschaft und ihrer Rechte durch eine Klage vor den öffentlichen Behörden.
  • Die Eintreibung von Schulden.
  • Die Ausübung des Eigentums und des Nießbrauchs.

Zu den Pflichten gehören u. a.

  • Die Führung der Buchhaltung gemäß den geltenden Vorschriften, was die Aktualisierung des Bestandsbuchs und der Jahresabschlüsse einschließt:
    • das Bestandsbuch und die Jahresabschlüsse,
    • das Protokollbuch mit den Beschlüssen der Generalversammlung der Aktionäre
    • das Register der Namensaktien.
  • Begleichung von Schulden und Vornahme von Rechtshandlungen.
  • Die Aktionäre sind verpflichtet, das Kapital einzuzahlen, das sie bei der Gründung der Gesellschaft zu leisten hatten.
  • Die anderen in der Satzung enthaltenen Bestimmungen, die sich beziehen auf:
    • die Art und Weise der Beschlussfassung
    • den Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit,
    • das Datum des Abschlusses des Geschäftsjahres,
    • die Übertragbarkeit der Aktien usw.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung, eine Aktiengesellschaft zu gründen, von einer Reihe von Faktoren bestimmt wird:

  • Die Notwendigkeit, über einen beträchtlichen Kapitalbetrag zu verfügen, der von einer großen Anzahl von Aktionären aufgebracht wird.
  • Die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit, die ausgeübt werden soll, wie vom Gesetz vorgeschrieben.
  • Der Wille, die Tätigkeit in Bezug auf die Verwaltung, das Kapitalmanagement, die Auflösung usw. zu beschränken.

Und Sie, wissen Sie schon, ob dies das Modell ist, das am besten zu Ihnen passt?

Artikel übersetzt aus dem Spanischen